Ende
Gelände
2022


stop au charbon. protéger le climat!

  • 9.8. - 15.8.2022Camp Justice Climatique et action de masse dans la région de Hambourg

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Pressemitteilung vom 08. April 2026

Regensburg – Leipzig

Eine Hausdurchsuchung durch die Polizei in Bayern hat ein Nachspiel vor dem Bundesverfassungsgericht. Im Januar hatten Beamte die Räume eines gerade erst Volljährigen in dessen Elternhaus durchsucht. Für diesen tiefgreifenden Eingriff in seine Grundrechte reichte die Behauptung, er habe im September 2025 unbefugt ein umzäuntes Gelände betreten, um gegen Gasbohrungen im bayrischen Reichling zu protestieren. Das Aktionsbündnis Ende Gelände hatte am Bohrturm ein Banner mit dem Schriftzug “Hubert Aiwanger – Wie verbohrt kann man sein?” entrollt und den sofortigen Gasausstieg gefordert. Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich hält den Polizeieinsatz für verfassungswidrig. Zusammen mit seinem Mandanten hat er jetzt Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Dazu Benedikt Ehrlich, Rechtsanwalt mit Sitz in Leipzig:

“Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht den bayerischen Strafverfolgungsbehörden klar macht, dass sie eine Grenze überschritten haben. Diese Durchsuchung einer Wohnung nach Computern und Smartphones wegen einer gewaltfreien Protestaktion ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person.“

Das Erschließen neuer Gasfelder in Süddeutschland steht bei vielen Expert*innen in der Kritik. Es gilt als Widerspruch zu geltendem Klimaschutzrecht. Die Bohrungen sind mit großen Belastungen für Natur und Menschen vor Ort verbunden. Die Proteste im besonders betroffenen Reichling werden daher in der Region von einer großen Mehrheit getragen. Gemeinderat und Kreistag sprechen sich von der CSU bis zu den Grünen ebenso gegen die Gasbohrungen aus wie Umweltschutzorganisationen. Eine Petition  für den Landtag erreichte schnell 35.000 Unterschriften und 1.200 Menschen protestierten im vergangenen Jahr am Bohrturm von Reichling.

Dazu Fran Leitner, Pressesprecher*in von Ende Gelände:
„Kriminell ist, wenn Aiwanger nach fossilem Gas bohren lässt. Dabei ist die Klimakrise längst da. Zivil ungehorsamer Protest ist deshalb absolut notwendig und legitim. Während autoritäre Kriegstreiber und Klimakiller wie Donald Trump Präsident werden, durchsucht die Polizei in Deutschland die Häuser von Klimaaktivist*innen, um deren Privatsachen zu durchwühlen und zu beschlagnahmen. Aber wir lassen uns nicht einschüchtern! Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Wahl: Stigmatisieren oder schützen sie Menschen, die sich für eine bessere Welt einsetzen?”

Das Aktionsbündnis Ende Gelände setzt sich seit Jahren mit zivilem Ungehorsam für Klimagerechtigkeit ein. Im Fokus stehen dabei Kohle- und Gasinfrastruktur. Mit den Protestaktionen will Ende Gelände den Ausstieg aus allen fossilen Energien und eine Vergesellschaftung von Energiekonzernen erreichen. Zwischen dem 28. und 30. Mai 2026 hat Ende Gelände eine Massenaktion gegen den Bau neuer Gaskraftwerke im Ruhrgebiet angekündigt.

Pressekontakt:

Fran Leitner: +49 1521 4512220

E-Mail: presse@ende-gelaende.org

Juristische Nachfragen in der Sache an:

Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich: +49 341 989 940 39

Website: www.ende-gelaende.org

Instagram: https://www.instagram.com/ende__gelaende/

Auf dem Ende Gelände flickr Account finden Sie Fotos von aktuellen und vergangenen Aktionen. Bei Interesse an einer Nutzung wenden Sie sich bitte an die dort verlinkten Fotograf*innen:
https://www.flickr.com/photos/133937251@N05/albums