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Pressemitteilung vom 02.07.2024
Pressemitteilung von Ende Gelände, ROBIN WOOD und Interventionistische Linke
am Dienstag, den 2. Juli 2024, verteidigten sich zwei Aktivist*innen vor dem Landgericht Cottbus gegen eine Unterlassungsklage der Lausitz Energie AG (LEAG). Die LEAG hatte eine umfassende Unterlassungserklärung gefordert, die ein unbegrenztes Betretungsverbot für sämtliche Betriebsflächen der Lausitz Energie Bergbau AG und der Lausitz Energie Kraftwerke AG beinhaltete. Bei Zuwiderhandlung sollte eine Vertragsstrafe von 250.000 € pro Person drohen.
Der Gegenstand der heutigen Verhandlung ist eine Unterlassungserklärung, die sich zum einen auf das Gelände der Lausitz Energie Bergbau AG und zum anderen auf das Gelände der Lausitz Energie Kraftwerke AG bezieht. Die Beklagten hatten die Unterlassungserklärung für die Bergbau AG bereits unterschrieben, lehnen jedoch eine Unterzeichung für die Kraftwerke AG ab, da sie von der Aktion nicht beeinflusst wurde. „Der Verlauf der Verhandlung bestätigt, dass es sich bei der Klage um eine „SLAPP“ (Strategic Lawsuit Against Public Participation) handelt. Die Unterlassungsklage der Lausitz Energie Kraftwerke AG dient der Abschreckung und soll präventiv demokratisches Engagement unterbinden.“ sagt Anwalt Thorsten Deppner nach der Verhandlung.
Dies ist eine strategische Klage, um zivilen Protest zu kriminalisieren und die kritischen Stimmen der Aktivist*innen mundtot zu machen. Während die LEAG keine ausreichende Begründung für einen gestörten Betriebsablauf der Kraftwerke lieferte, stellte sie die beiden Beklagten unter Generalverdacht für jegliche kürzlich stattgefundenen Anti-Kohle-Aktionen. Die Anwältin der LEAG gaben vor Gericht zu, dass das Durchsetzen der gesamten Unterlassungserklärung zur Abschreckung weiterer ziviler Proteste dient. Vor dem Hintergrund alarmierender Ergebnisse bei der EU-Wahl und mehr Sitzen von Rechtsextremen und Neofaschist*innen im EU-Parlament ist ein Schutz von zivilgesellschaftlichem Engagement besonders dringend.
Dazu Jule Fink, Sprecherin von Ende Gelände:
„Die Kohlekommission hat im Januar 2019 einen desaströsen Ausstiegsfahrplan aus der Braunkohle beschlossen: Kohleausstieg erst 2038 und skandalöse Entschädigungen für die Betreiber in Milliardenhöhe. Dabei haben Konzerne wie die LEAG und die MIBRAG schon Milliarden Profite aus ihrem dreckigen Geschäft mit der Braunkohle gezogen und damit die Klimakrise heftig angefeuert. Die mutigen Baggerbesetzer*innen haben kurz danach gezeigt: Wir müssen und werden den Ausstieg aus den fossilen Energien selbst in die Hand nehmen. LEAG und MIBRAG gehören Daniel Křetínský, einem Antidemokraten und Mulimilliardär aus Tschechien. Es ist ein Skandal, dass ein Klimaverbrecher wie Křetínský Klimaaktivist*innen vor Gericht zerrt und die Justiz das mitmacht.“
„Es sind nicht nur einzelne Aktivist*innen von SLAPPs betroffen. Auch Umweltorganisationen wie ROBIN WOOD sind Ziel solcher juristischen Attacken. SLAPPs sollen unser Engagement für Umwelt und Gerechtigkeit ersticken“, erklärte Julian Smaluhn von ROBIN WOOD.
Die Demonstration, die im Vorfeld des Prozesses stattfand, startete um 10:00 Uhr am Bahnhof Cottbus und führte zum Landgericht. Die Demonstration betonte die Bedeutung des Themas und die Solidarität mit den betroffenen Aktivist*innen. Der Richter sprach kein Urteil aus und setzte einen Termin zur Entscheidungsverkündung für den 19. September an.
Der heutige Gerichtsprozess ist einer von vielen und zeigt die unzähligen Repressionen auf, denen Akivist*innen in ihrem Engagement gegen den fossilen Kapitalismus ausgesetzt sind.
Pressekontakt:
Jana Alt: 01578 2293697
Kontakt:
ENDE GELÄNDE E-Mail: presse@ende-gelaende.org und +49 1521 4512220 (Pressesprecherin Jule Fink)
ROBIN WOOD energie@robinwood.de
Hintergrundinformationen:
- Aktenzeichen des Prozesses am 02.07.2024 vor dem LG Cottbus: -1 O 286/19-
- Aktion am 04.02.19: 23 Personen besetzten Gerätschaften in den Braunkohlegruben Welzow Süd und Jänschwalde der LEAG. Diese Aktion war eine Reaktion auf das Ergebnis der Kohlekommission, das den Kohleabbau bis 2038 erlaubte.
- Strafgerichtsprozess: Am 25.02.19 wurden drei Aktivist*innen wegen Hausfriedensbruch zu zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. In der Berufungsverhandlung am 04.05.21 wurde die Klage eingestellt, die Aktivist*innen mussten je 750 € zahlen.
- Zivilprozess: Die LEAG forderte von allen Aktivist*innen die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, die ein unbegrenztes Betretungsverbot für alle Betriebsflächen der LEAG beinhaltet und eine Vertragsstrafe von 200.000 € bei Zuwiderhandlung vorsieht.
- Pressemitteilung von Green Legal Impact: https://www.greenlegal.eu/wp/wp-content/uploads/2024/07/GLI_PM_Beschwerde_Sonderberichterstatter_07-2024.pdf
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