NEWSLETTER KLIMA-ANTIREPRESSION #22 – August 2023

Herzlich willkommen zum Newsletter Nummer 22,

eine Schnapszahl diesmal. Passend dazu feiern wir dieses Jahr Geburtstag und sind auch nach 10 Jahren noch für euch da – weil die Repression leider nicht aufgehört hat. Im Schwerpunkt geht es diesmal darum, wie die Polizei in der Praxis eigentlich Menschen identifiziert, von denen sie keine Personalien bekommen hat, aufbereitet aus unseren bisherigen Erfahrungen.

Logo AntiRRR Text: ARRR!- ANTIRRR - Antirepressionsgruppe Rheinisches Revier
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Inhalt:

RHEINLAND
AntiRRR wird 10
Post nach Lützerath
Berufung bei Block Neurath
Diskutiert über Repression

OSTEN
DHL: Injustice. Simply Delivered.
Unfreiwillige Feuerwehr: Ava und Ralph bleiben erst mal frei
Fürstenwalde: Prozessauftakt Abseilktion zur Eröffnung der Tesla-Werke
Borna: Ende Gelände 2019 immer noch vor Gericht

SCHWERPUNKT IDENTIFIZIERUNG
Fast-ID und Fingerabdrücke
Interne Fahndungen (z.B. Anfragen bei Polizeidienststellen)
Internetrecherche
Öffentlichkeitsfahndungen
Superrecognizer
Automatische Gesichtserkennung

RHEINLAND

AntiRRR wird 10

Wir haben Geburtstag und werden dieses Jahr 10 Jahre alt. Dazu wollen wir Ende des Jahres einen Geburstagsnewsletter rausbringen. Und da seid ihr gefragt: Schreibt uns kurze Geschichten von praktischer Solidarität im Angesicht von Repression, wie ihr sie in den letzten Jahren mit oder ohne Bezug zu uns erlebt habt! Schickt sie an antirrr@riseup.net und wir veröffentlichen sie in unserem Geburtstagsnewletter.

Post nach Lützerath

Viele Menschen bekommen wegen der Schlammschlacht-Demo im Januar jetzt Post von den Cops, nämlich Vorladungen und Anhörungsbögen in Bezug auf Vorwürfe rund um die Räumung von Lützerath. Denkt daran: Auf Vorladungen und Anhörungsbögen der Polizei müsst ihr nicht reagieren (und solltet das auch nicht, weil die immer nur gegen uns und nicht für uns ermitteln)! Meldet euch aber gern bei uns und vernetzt euch mit anderen Betroffenen, denn gerade kommende Gerichtsprozesse sind viel einfacher zusammen durchzustehen als allein.

Berufung bei Block Neurath

Im April wurde eine Person zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wegen „Störung öffentlicher Betriebe“, für die Drosselung eines Kohlekraftwerk durch eine Ankettaktion. Hierfür steht im Oktober schon ein Berufungstermin an und wir drücken die Daumen, dass dieses skandalöse Urteil aufgehoben wird. Zwei anderen stehen noch Gerichtstermine mit der gleichen Richterin (Dr. Zieschang) am Amtsgericht Grevenbroich bevor – der nächste am 25.9. um 11.15 Uhr. Eine weitere Person wird am Amtsgericht in Bergheim angeklagt. Übrigens passend zu unserem heutigen Schwerpunkt: Ein Großteil der Beteiligten wurde bisher nicht identifiziert. Mehr Infos und immer aktuell gehaltene Gerichtstermine (verschieben sich hin und wieder kurzfristig): https://antirrr.nirgendwo.info/block-neurath

Diskutiert über Repression

Auf der Strategiekonferenz der Klimagerechtigkeitsbewegung im Januar gab es auch einen kleinen Input von AntiRRR. Wir haben zusammen gefasst, welche Repression in den letzten Jahren aus unserer Sicht erlebt wurde. Den Beitragt findet ihr hier.
Er soll auch dazu anregen, zu diskutieren, bei euch in den Bezugs- oder politischen Gruppen.

  • Welche Repressionen habe ich / haben wir als Gruppe in letzter Zeit erlebt, wie ist unser Umgang damit?
  • Was macht mir in Bezug auf Repressionen am meisten Angst? Was könnte helfen, mit dieser Angst umzugehen?
  • Was würde es für die zu erwartenden Repressionen (z.B. Polizeikontakt, Polizeigewalt, Wahrscheinlichkeit     von Anzeigen, erwartetes Strafmaß) bedeuten, wenn wir unsere Aktionsform ändern?
  • Welche Antirepressionsstrukturen, -Gruppen, -Personen kenne ich? Wie kommen wir als Gruppe an Infos     oder wer kann uns Fragen beantworten, wenns brennt?
  • Wird Antirepressionsarbeit und die damit verbundenen Kosten bei unserer nächsten Aktionsplanung mitgedacht? Wer kümmert sich darum? (legal trainings vorher, EA organisieren, Geld sammeln, hinterher Prozesse begleiten, Kontaktadresse für Betroffene einrichten, …)
  • Wo und wann können mehr Trainings/skillshares stattfinden? Für wen und von wem?

 

OSTEN

DHL: Injustice. Simply Delivered.

Im Sommer 2021 gab es eine Protestaktion gegen den fatalen Plan von DHL, den Frachtflughafen Leipzig/Halle um 50% auszubauen. Die Antwort von DHL und Behörden auf die Aktion sind heftig: 54 Leute wurden tagelang in Gewahrsam genommen und werden jetzt mit Schadensersatzforderungen von bis zu 500.000 € verfolgt. Helft den Betroffenen, bestellt Sticker. Wir rufen natürlich nicht dazu auf, die Sticker überall in eurer Gegend auf DHL-Packstationen zu kleben.
https://www.ambodenbleiben.de/DHL/

Unfreiwillige Feuerwehr: Ava und Ralph bleiben erst mal frei

Gerichtsverhandlungen lassen sich auch anonym führen: Ava und Ralph kamen anonym zur Berufungsverhandlung am Landgericht in Cottbus, als eine Kraftwerksblockade der unfreiwilligen Feuerwehr verhandelt wurde. Diese hatte im September 2023 das Kohlekraftwerk Jänschwalde zur Hälfte lahmgelegt. Das erstinstanzliche Urteil von 4 Monaten ohne Bewährung für die beiden Unbekannten wurde bestätigt. Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft mussten sie jedoch nicht sofort wieder in Haft, denn das Landgericht sah (wie auch schon bei der Freilassung nach knapp 3 Monaten) keine Fluchtgefahr, trotz Anonymität. Revision ist eingelegt, ob die beiden danach nochmal in den Knast sollen ist unbekannt. Gegen weitere 18 identifizierte Personen laufen die Verfahren noch.
Unterstützen könnt ihr diesmal auch mit einem Partybesuch, am Samstag den 02.09. im AZ Köln, Einlass 19 Uhr. Spendenvorschlag 5-10 Euro, Solizweck: Unfreiwillige Feuerwehr
https://unfreiwilligefeuerwehr.blackblogs.org

Fürstenwalde: Prozessauftakt Abseilktion zur Eröffnung der Tesla-Werke

Am Amtsgericht Fürstenwalde startet am 7.9. um 13 Uhr ein Prozess um eine Abseilaktion über einer Autobahnbrücke anlässlich der Eröffnung der Tesla-Giga-Factory am 21.3.2021. Angeklagt sind drei Menschen wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung und gemeinschaftliche Sachbeschädigung. Alle sind mit jeglicher Art der solidarischen Prozessbegleitung willkommen.

Borna: Ende Gelände 2019 immer noch vor Gericht

Gleich weiter geht es mit einem Prozess wegen Hausfriedensbruch am Amtsgericht Borna anlässlich der Ende Gelände Aktionen 2019 im Leipziger Land. Manchmal haben Repressionsbehörden leider einen langen Atem. Beim ersten Prozessversuch vor einiger Zeit wurden gleich drei Laienverteidigungen abgelehnt. Eine weitere angeklagte Person wurde freigesprochen, weil nicht sie, sondern ihre Zwillingsschwester aktiv war (bei der ist das inzwischen verjährt). Nun muss sich die Person vermutlich alleine verteidigen. Kommt also vorbei und unterstützt im Publikum: Am Di, 12.9. um 9 Uhr am Amtsgericht Borna.

 

SCHWERPUNKT IDENTIFIZIERUNG

Viele Menschen in der Klimagerechtigkeitsbewegungen geben ihre Personalien bei Aktionen und Festnahmen nicht an. Im Nachhinein bleibt oft die Angst vor einer Identifzierung und daraus folgender Repression. Damit diese Angst nicht vage bleibt, sondern besser einschätzbar wird, schauen wir uns heute an, wie die Polizei Menschen identifiziert. Wir versuchen euch zu allen Punkten eine Einschätzung aus unseren Erfahrungen der letzten Jahre zu geben. Wir haben dabei natürlich nicht alles mitbekommen und es kann sein, dass sich Dinge ändern. Unseres Wissens nach gilt ganz grundsätzlich, dass die Motivation bei den Cops unsere Personalien heraufzufinden sehr unterschiedlich stark sein kann und sie oft bei Weitem nicht alle der folgenden Mittel ausschöpfen. Das liegt nicht zuletzt an deren jeweilien zeitlichen und finanziellen Kapazitäten der Polizei sowie am Interesse der Politik.

Fast-ID und Fingerabdrücke

Die Polizei besitzt eine Datenbank, in etwa „automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem“, in welchem sie Fingerabdrücke, welche sie bei erkennungsdienstlichen Behandlungen bekommt, speichert und abgleichen kann. Gerade im Rheinland macht sie oft eine sogenannte Fast-ID, das heißt sie nimmt (oft schon vor Ort) Fingerabdrücke nur von Daumen und Zeigefinger und sucht sie im System. Fingerabdrücke werden wahlweise mit einem Scanner oder altmodisch mit Tinte genommen (die Scanner funktionieren manchmal nicht so gut, wenn Menschen drauf drücken oder verwischen, also nicht so gewillt sind mitzumachen, dann greifen die Cops öfter auf Tinte zurück). Wenn verwertbare Abdrücke zustande kommen, ist der Abgleich mit der Datenbank eher die Regel als die Ausnahme.

Auch auf dem Personalausweis (oder Reisepass) sind Fingerabdrücke gespeichert. Diese hat die Polzei jedoch noch nicht alle als Datenbank, sondern der Fingerabdruck befindet sich nur auf der jeweiligen Chip-Karte elektronisch gespeichert. Es gibt inzwischen Geräte, mit der die Cops auch auf wenige Meter Entfernung die Daten des Persos auslesen können – dass diese Geräte vermehrt zum Einsatz kommen, ist uns allerdings nicht bekannt.

Um Fingerabdrücke zu verschleiern, präparieren viele Menschen ihre Hände vor der Aktion. Dazu nehmen sie Rasierklingen oder Nadeln um sich die oberste Hautschicht leicht einzuritzen oder Fetzen aufzustechen, darauf kommt dann Sekundenkleber, Glitzer oder Dreck. Andere nehmen Sikaflex als zweite Schicht. Je nachdem wie gut das gemacht ist und wie hartnäckig die Cops versuchen das abzubekommen, kann das auch einen 7-Tage-Gewahrsam in NRW überstehen (dafür ist vorher allerdings Ausprobieren und Übung erforderlich).
Die Nichtangabe der Personalien ist übrigens nur eine Ordnungswiedrigkeit. Obwohl die Cops in seltenen Fällen  drohen, das Verkleben der Fingerkuppen als „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ strafrechtlich zu verfolgen, sind uns keine Fälle bekannt, wo dies auch erfolgreich war.

Interne Fahndungen (z.B. Anfragen bei Polizeidienststellen)

Bevor es zu einer öffentlichen Fahndung kommt, versucht die Polizei oft erst mal intern nach Menschen zu fahnden (wenn sie nicht überhaupt keine Lust auf Ermittlungen haben, was durchaus auch vorkommt). Da nehmen dann Polizist*innen Bilder von Menschen beispielsweise auf linke Demos mit und ziehen die Leute heraus, die sie meinen wieder erkannt zu haben. Häufiger (und leider statistisch auch erfolgsversprechender) sind Anfragen an alle Polizeidienststellen der Bundesrepublik (oft per Mail), ob wer die gesuchten Personen kennt. So etwas ist es aus vielen Akten zunächst anonym agierender Personen bekannt. Darüber hinaus  Auf diesem Weg gab es oft Identifizierungen von Personen, die lokal bei der Polizei bekannt sind, beispielsweise weil sie in ihrer Stadt Demos anmelden, weil sie jahrelang aktiv sind, weil es im Dorf eben nur zwei linke Aktivist*innen gibt oder einfach weil Personen sehr oft an vielen widerständigen Orten auftauchten und dann irgendwann Personalien bekannt wurden. Manchmal gibt es bei dieser Methode aber auch mehr oder weniger witzige Fehlidentifizierungen, so zum Beispiel wenn vor Ort kontrollierte Journalist*innen plötzlich als angeblich Angekettete identifiziert wurden, weil deren Personalien eben auch mehrmals auftauchten.

Internetrecherche

Deutlich weniger oft dokumentiert, aber auch aus Akten bekannt, geht die Polizei selbst auf Spurensuche im Internet, vergleicht ihre Fotos mit Instagram-Profilen oder anderen Social-Media-Plattformen – wenn sie motiviert sind, ein bisschen zu ermitteln. Es gibt Suchmaschinen mit denen Personen anhand ihres Bildes gefunden werden können. Das beste Mittel sich hier zu schützen ist es zu vermeiden, Fotos von sich mit Namen im Internet zu haben. Das ist allerdings in einem digitalen Zeitalter gar nicht mal so leicht.

Öffentlichkeitsfahndungen

Gerade die Polizei im Rheinland versucht in den letzten Jahren vereinzelt, aber immer mal wieder, Personen über eine Öffentlichkeitsfahndung zu finden. Wenn sie ein hohes Identifizierungsinteresse haben (d.h. der Staat ist genervt von uns und unseren Aktionen), veröffentlichen sie Fotos von Beschuldigten im Internet. Teilweise übernehmen auch lokale Zeitungen die Fahndungsaufrufe und veröffentlichen die Bilder. Das sind dann Bilder entweder von Demonstrationsgeschenissen oder von den erkennungdienstlichen Behandlungen, die sie bei anonymer Festnahme durchgeführt haben. Die Öffentlichkeitsfahndungen müssen richterlich abgesegnet werden und dürfen nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung gemacht werden (was genau erhebliche Bedeutung heißt, ist allerdings Auslegungssache). Wir wissen von Fahndungen nach Vorwürfen wie Körperverletzung, tätlichem Angriff oder Störung öffentlicher Betriebe. Nach der Veröffentlichung können sich Denunziant*innen bei der Polizei melden. Wir wissen, dass teilweise auch einfach Blockwart*innen (Leute, die gerne andere bei Autoritäten verpfeifen) die Bilder durch eine Bildersuche gejagt haben um der Polizei die Ergebnisse zu präsentieren. Darüber sind (unseres Wissen nach) nur vereinzelt Menschen identifziert worden. Wenn ihr entsprechende Aufrufe entdeckt, verbreitet sie bitte nicht weiter, um nicht mehr Aufmerksamkeit darauf zu lenken und eine Identifizierung möglichst unwahrscheinlich zu machen!
Weitere Tipps zum Umgang mit Fahndungsfotos gibts hier, geschrieben vom Rheinland-EA.

Für Jura-Nerds oder zum Nachschlagen: Sowohl Öffentlichkeits- als auch interne Fahndungen (Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung) sind in den §131 und §131a Strafprozessordnung geregelt.

Superrecognizer

Ein neues Wort macht die Runde, sorgt für Schlagzeilen und jagt so manchen Aktivist*innen einen Schauer über den Rücken: Superrecognizer (to recognize = erkennen) sind Menschen, die sich Gesichter außergewöhnlich gut merken können und Personen auch in Menschenmengen schnell wiedererkennen. Diese Fähigkeit ist angeboren bzw. veranlagt und kann nicht erlernt werden. Bei der Polizei werden Superrecognizer für Fahndungen und Ermittlungen eingesetzt, sie sind aber in der Regel „normale“ Polizist*innen, denen diese Fähigkeit offiziell bescheinigt wurde. Hierfür werden Tests eingesetzt, die sich die deutschen Behörden aus Großbritannien einkaufen. Obwohl die University of Greenwitch die Lizenzen vergibt, wird die Wissenschaftlichkeit und Genauigkeit dieser Test und Zertifikate berechtigterweise angezweifelt. Wie gut das System funktioniert und wie zuverlässig die Ergebnisse der Superrecognizer sind, kann nämlich nicht wirklich gesagt werden. Bei der Bundespolizei (die z.B. für Bahnhöfe und Flughäfen zuständig ist) sind aktuell 113 Superrecognizer aktiv, bei den Landespolizeibehörden der Bundesländer schwankt die Zahl zwischen 3 (in Berlin) und 400 (in BaWü) (Quelle: https://taz.de/Hype-um-Super-Recognizer/!5948941/).
Was politisch Aktiven natürlich Sorge bereitet, ist der Gedanke, dass wir nun noch schneller und öfter wiedererkannt und demnach verfolgt werden könnten, sei es zur Überwachung, Ermittlung, Bestrafung oder anderer Repression. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass die meisten der Superregognizer im deutschen Polizeistaat auch schon vor ihrer Zertifizierung bei der Polizei gearbeitet haben und auch schon davor Personen von erfahrenen Ermittler*innen wiedererkannt wurden. Es sind stinknormale Beamt*innen, keine Cyborgs oder Außnahmegenies, denen nun ihr überdurchschnittliches Talent irgendwie bescheinigt wurde.
Ob die Zuordnung durch einen Superrecognizer im Zweifelsfall auch vor Gericht stand hält oder wie häufig das in der Praxis vorkommt, wissen wir noch nicht. (Meldet uns gern eure Erfahrungen!)
Die Gesichtserkennung durch Computer ist meistens schneller und billiger, aber noch weniger rechtlich abgesichert wenn es um Zuverlässigkeit oder Verwertung vor Gericht geht.

Automatische Gesichtserkennung

In der BRD ist automatische Gesichtserkennung zum Glück noch nicht so weit verbreitet. Genutzt wird Gesichtserkennung für den Bilderabgleich mit internen Datenbanken der Polizei. Leider werden die Algorithmen dort immer besser.  Bisher wurden als Gegenmittel relativ gute Erfahrungen mit Bemalung von Gesichtern (mit möglichst vielen Punkten und Strichen, um die biometrischen Merkmale zu verschleiern) und Grimassen gemacht. Auf Demonstrationen lohnt sich die Abwägung, ob eine (verbotene) Vermummung schlau ist. Bisher ist die Erfahrung, dass Menschen eher darüber erkannt werden, dass sie einzelnen Cops bekannt sind (s.o.), als über eine automatisierte Gesichtserkennung – so zumindest steht es in den Ermittlungsakten.

Andere Länder wie dem Iran, wo Verstöße gegen das Kopftuchgebot per automatisierter Gesichtserkennung festgestellt werden, oder China, wo die Erkennung durch Videokameras ebenfalls alltäglich ist, zeigen uns die Möglichkeiten autoritärer Überwachungsgesellschaften. Auch hier zulande gibts es immer wieder staatliche Versuche, mehr automatisierte Gesichtserkennung einzuführen, die zum Glück nicht zuletzt von heftigen Protesten in Schach gehalten werden. Wie lange das noch so bleibt, ist allerdings fraglich.

Zum Schluss: Wir empfehlen vorsichtig zu sein, aber lasst euch nicht zu sehr einschüchtern! Versucht realistisch einzuschätzen, was die Möglichkeiten der Polizei (und Geheimdienste) sind und welche sie im konkreten Fall nutzen könnte. Achtet insbesondere auf digitale Spuren und überlegt ob ihr persönliche Daten im Internet preisgeben wollt. Tauscht euch aus, wenn ihr Angst habt und euch Sachen zu viel werden, beispielsweise bei langem Gewahrsam, Öffentlichkeitsfahndungen oder ähnlicher Scheiße. Lasst Menschen nicht allein, die identifiziert wurden und nun vor Gericht stehen. Solange wir zusammen stehen, gewinnen sie nicht.

Bis dahin: Lasst euch nicht erwischen und viel Spaß bei euren nächsten Aktionen,
und denkt an euren Beitrag zu unserem Geburstagsnewsletter!

AntiRR


News

NEWSLETTER KLIMA-ANTIREPRESSION # 24 – März 2024

31. März 2024 Hallo, es gibt eine Menge Neuigkeiten: Nach der Lüterzath-Räumung trudeln jetzt die ersten Verhandlungstermine ein, das Hafturteil gegen ein*e BlockNeurath-Aktivist*in wurde aufgehoben, aber auch sonst gibt es jede Menge Prozesse, von denen wir vermutlich nur einen Bruchteil thematisieren können. Für die Weiterbildung haben wir uns diesmal mit dem Vorwurf der Nötigung beschäftigt, der uns vor allem bei der Verfolgung von allen möglichen Blockaden beschäftigt. Und natürlich: AntiRRR gibt es jetzt schon über 10 Jahre. Aber lest selbst. Weiterlesen ...