NEWSLETTER KLIMA-ANTIREPRESSION # 24 – März 2024

Hallo,

es gibt eine Menge Neuigkeiten: Nach der Lüterzath-Räumung trudeln jetzt die ersten
Verhandlungstermine ein, das Hafturteil gegen ein*e BlockNeurath-Aktivist*in wurde aufgehoben, aber auch sonst gibt es jede Menge Prozesse, von denen wir vermutlich nur einen Bruchteil thematisieren können.

Für die Weiterbildung haben wir uns diesmal mit dem Vorwurf der Nötigung beschäftigt, der uns vor allem bei der Verfolgung von allen möglichen Blockaden beschäftigt. Und natürlich: AntiRRR gibt es jetzt schon über 10 Jahre. Aber lest selbst.

Logo AntiRRR Text: ARRR!- ANTIRRR - Antirepressionsgruppe Rheinisches Revier
Logo AntiRRR Text: ARRR!- ANTIRRR - Antirepressionsgruppe Rheinisches Revier

Inhalt:

  • RHEINLAND
    • Lützerath: Repressionen seit der Räumung
    • Prozesse wegen Baggerbesetzung „Gegenangriff für das gute Leben“
    • Block Neurath: Kein Knast für Kohlekraftwerksblockade
    • Weitere Prozesstermine
  • IN EIGENER SACHE
    • 10. Geburtstag
    • Infosammlung auf der Homepage neu strukturiert
  • NORDEN
    • Prozess um Autobahnabseilaktionen in Achim
    • Bahnhofswald-Besetzung in Flensburg: Notstand oder nicht?
  • OSTEN
    • Verfahren nach Heibo-Waldbesetzung
    • Berlin: Gerechtigkeit-Jetzt-Aktionen (Okt. 2021)
  • MITTE
    • Bewährungsstrafe für Straßenblockade
  • SCHWERPUNKT NÖTIGUNG
    • Gesetzestext
    • Was hat das mit uns zu tun?
    • Gewalt
    • Verwerflichkeit
    • Verschärfungen
    • Autobahnabseilaktionen

News

RHEINLAND

Lützerath: Repressionen seit der Räumung

Seit der Räumung vor einem Jahr gab es mehrere Repressionswellen wegen Lützerath. Einigen Menschen wird vorgeworfen, während der Großdemo randaliert zu haben, eine weitere größere Gruppe wird beschuldigt, sich geschlossen auf Lützi zubewegt zu haben gegen den Willen der Cops. Die angeblichen Straftaten sind vor allem Widerstand, tätlicher Angriff und Landfriedensbruch. Vereinzelt gibt es auch Vorladungen wegen „Aufruf zu Straftaten“. Die allermeisten Vorwürfe beziehen sich auf Rangeleien mit Team Blau, nur die wenigsten auf tatsächliche Räumungen aus Häuschen oder RWE-Besitzansprüchen. Es gibt bisher erst vereinzelt Gerichtstermine, aber noch ausstehende Prozesse wegen Dingen die vor der Räumung passiert sind.

Stay tuned!

Wenn ihr selbst betroffen seid, meldet euch gerne bei der Antirepressionsgruppe Rheinisches Revier (antirrr@riseup.net, pgp-key) für Beratung, Support, Austausch oder einfach zur Info, damit wir den Überblick behalten können.

Es gibt regelmäßig Online-Vernetzungstreffen für Betroffene!

Prozesse wegen Baggerbesetzung „Gegenangriff für das gute Leben“

Die ersten Prozesse rund um die Räumung von Lützerath im letzten Winter gehen los. Zunächst wegen einer Aktion, die aus Solidarität parallel zur Räumung im Tagebau Hambach stattgefunden hat. Angeklagt sind mehrere Aktivist*innen wegen Hausfriedensbruch. Ihnen wird vorgeworfen am 16.1.2023 einen Braunkohlebagger für mehrere Stunden besetzt zu haben. Lasst sie nicht allein und kommt zu den Prozessen in Kerpen am 25.3.24 um 9:15, am 11.4.24 um 9:30 und am 19.4.24 um 9:30 Uhr! Denn Solidarität ist unsere Waffe und vor Gericht stehen ist nur halb so schlimm wenn mensch nicht alleine ist!

https://antirrr.nirgendwo.info/2024/02/24/prozesse-in-kerpen-gegenangriff-fuer-das-gute-leben/

Block Neurath: Kein Knast für Kohlekraftwerksblockade

Während das Amtsgericht in Grevenbroich fleißig weiter 9 Monate Haft für die
Kohlekraftwerksblockade von Neurath verhängt (mittlerweile bei der dritten Person in Arbeit), hat das Landgericht Mönchengladbach beschlossen, dass es soviel dann doch nicht sein soll. Es reduzierte die Strafe auf 120 Tagessätze wegen Störung öffentlicher Betriebe, je 30 Euro, also eine Geldstrafe von 3600 Euro. Immer noch viel zu viel, aber besser als Knast. Lest auch gern die Einschätzung der Betroffenen zum Verfahren, zur Bedeutung für die Klimagerechtigkeitsbewegung und was sie dadurch persönlich gewonnen haben, das Verfahren offen und politisch zu führen: https://antirrr.nirgendwo.info/2024/01/30/keine-haft-fuer-kohlekraftwerksblockade-und-ein-paar-gedanken-dazu/

Kommt gern zu den weiteren Prozessterminen am 4.3, 19.3. und 25.3. jeweils um 11 Uhr am Amtsgericht Grevenbroich (Mahnwache ab 10:30 Uhr), veröffentlicht auf https://antirrr.nirgendwo.info/block-neurath

Weitere Prozesstermine

Auch sonst gibt es weitere Prozesstermine rund um Lützerath: Am 6.3. geht es vor dem AG Erkelenz nochmal um den Wall-Bau, wo es im Sommer 2022 Widerstand gegen den Bau eines Erdwalls durch RWE gab. Und am 10.6.23 wird um 13 Uhr wegen Hausfriedensbruch verhandelt, ebenfalls vor dem AG Erkelenz.

Wenn noch mehr Termine dazu kommen oder welche abgesagt werden, findet ihr das hoffentlich
hier.

Wer sich mal Prozesse anschauen will, kann auch zu den unzähligen Prozessen der Letzten Generation gehen.

NORDEN

Prozess um Autobahnabseilaktionen in Achim

Es gibt noch mehr Prozesstermine: Am Do, 21.3.24 wird um 9 und um 11 Uhr vor dem Amtsgericht in Achim (in der Nähe von Bremen) über zwei Autobahnabseilaktionen verhandelt, welche sich 2021 rund um die Verkehrsministerkonferenz in Bremen ereigneten. Über allen Autobahnen, welche nach Bremen führten hingen zeitgleich Menschen mit Transparenten, beklebten teilweise die Schilderbrücken der Autobahnen mit neuen Inhalten. Jetzt wird insgesamt fünf von Ihnen vor dem Amtsgericht Achim der Prozess gemacht: Angeklagt sind sie wegen einem besonders schweren Fall der Nötigung (lest dazu auch unseren heutigen Schwerpunkt). Kommt gern vorbei oder werdet selbst aktiv gegen Autobahnen und Autoindustrie.
Mehr Infos bald auf: https://autofrei.noblogs.org/

Bahnhofswald-Besetzung in Flensburg: Notstand oder nicht?

In Flensburg hatte eine Richterin einen Baumbesetzer freigesprochen, weil es vom rechtfertigenden Notstand gedeckt sei, Bäume zu besetzen um das Klima zu schützen. Sie erregte damit bundesweite Aufmerksamkeit. Das Oberlandesgericht hat das Urteil wie erwartet inzwischen kassiert, allerdings ist es in manchen Punkten gar nicht so schlecht: Es erkennt an, dass der Klimawandel ein notstandsfähiges Rechtsgut ist und dass Baumbesetzungen grundsätzlich ein geeignetes Mittel sind. Es meint allerdings, dass der bestehende Rechtsweg genutzt werden muss. In einem weiteren folgenden Prozess wurde thematisiert, dass dieser Rechtsweg überhaupt nicht bestand, weil die Stadt die Unterlagen zur Baugenehmigung bewusst bis nach der Räumung und Rodung zurück hielt, damit eben gerade keine Klage eingereicht werden konnte. In zwei weiteren Prozessen wurden nun Menschen zu je 15 Tagessätzen wegen Hausfriedensbruch verurteilt, Rechtsmittel sind eingelegt. Währenddessen hat das Oberverwaltungsgericht für das Parkhaus- und Hotelbauprojekt einen Baustopp verfügt (auf die dann im Nachhinein eingereichte Klage hin): Das ganze Projekt sei voraussichtlich rechtswidrig. In der Stadt selbst haben jetzt bei allen Projekten, für welche Bäume gefällt werden sollen, die Beteiligten Angst vor erneuten Besetzungen und wählen immer mal wieder auch Alternativen: Ein paar Erfolge für die Waldbesetzung.

Das Urteil vom OLG Schleswig: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/JURE230054725

Berichte zum Bahnhofswald und den Prozessen darum: https://subtilus.info/bahnhofswald/

OSTEN

Verfahren nach Heibo-Waldbesetzung

Anfang 2023 wurde die Besetzung im Heibo geräumt, kurz nach der Räumung von Lützerath. Die Besetzung in der Nähe von Dresden richtete sich gegen die Zerstörung von Moor für den Kiesabbau. Auch danach gibt es leider Verfahren. Eine Person wurde im Dezember bereits zu sechs Monaten Haft auf Bewährung wegen Widerstands verurteilt. Aktuell trudeln hohe Bußgeldebscheide wegen Ordnungswidrigkeiten ein, die Personen sollen jeweils um die 1000 Euro bezahlen. Wenn ihr so etwas bekommt, widersprecht dem erst mal und sprecht euch dann mit anderen Betroffen ab.

Genauere Infos dazu gibt es hoffentlich bald hier und hier.

Berlin: Gerechtigkeit-Jetzt-Aktionen (Okt. 2021)

Kürzlich wurden Verfahren für die Gerechtigkeit-Jetzt-Aktionen (Okt. 2021) eröffnet. Wir bitten alle Menschen, die noch laufende oder neue Verfahren zu der Aktion haben oder finanzielle Unterstützung zu Verfahren benötigen, sich bei CAT zu melden (E-Mail: cat@nirgendwo.info). Die Strukturen würden gerne die Orgaaufgaben rund um diese Aktionen in 2021 abschließen. Daher würden wir uns sehr über Deine Rückmeldung freuen, ob alle Verfahren bereits abgeschlossen sind.

MITTE

Bewährungsstrafe für Straßenblockade

In Frankfurt wurde eine Sprecherin der Letzten Generation wegen einer Straßenblockade auch durch das Landgericht zu einer 2-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt – ohne dass sie bis dahin eine Vorstrafe hatte. Das Gericht nannte als Grund, dass direkt wieder Blockaden angekündigt wurden. An den Urteilen zu den Straßenblockaden der Letzten Generation zeigt sich sehr deutlich, wie die Repression auf Grund des gesellschaftlichen Rechtsrucks zunimmt und der Nötigungs-Paragraf (s.u.) ausgeweitet wird auf Straßenblockaden, die in den paar Jahren vorher eher als Ordnungswidrigkeiten verfolgt wurden.

IN EIGENER SACHE

10. Geburtstag

Leider haben wir von euch keine Texte zugeschickt bekommen, deshalb ist unser Geburtstagsnewsletter ausgefallen. Wir sind aber froh, euch schon viele Jahre begleiten zu können bei dem ganzen Stress mit RWE, Polizei oder Gerichten. Gemeinsam konnten wir groß angelegte Strafverfolgung nach einigen Massenaktionen verhindern, haben uns mit Unterlassungserklärungen rumgeschlagen (die RWE gerade nur noch selten verschickt). Oft konnten wir mit der Vermittlung von Anwält*innen, dem Organisieren von Prozesstrainings und ganz vielen Mailberatungen oder finanzieller Unterstützung doch helfen, auch wenn wir nicht jeden Prozess so begleiten konnten, wie wir das gern getan hätten. Danke auch an alle, die geholfen haben, ob beim Auftreiben von Geld, solidarischen Prozessbesuchen oder dem Organisieren von Betroffenentreffen.

Infosammlung auf der Homepage neu strukturiert

In all den vergangenen Newslettern haben wir jede Menge Inhalte für euch aufbereitet. Auch der Rheinland-EA hat im Rahmen der Lützerath-Räumungs-Vorbereitungen jede Menge Texte geschrieben. Wir haben mal versucht, das für euch zu ordnen und thematisch übersichtlich zusammen zu stellen, sowohl unsere Texte als auch Links zu Broschüren von anderen Gruppen, wo wir das sinnvoll fanden. Schaut also gern mal, ob hier eure Fragen beantwortet werden.

Und wenn ihr euch einen bestimmten Newsletterschwerpunkt wünscht, zu dem wir mal recherchieren sollen, meldet euch gern.

SCHWERPUNKT NÖTIGUNG

Für diesen Newsletter haben wir beschlossen, mal wieder eine Straftat näher zu erklären, damit wir zumindest auch ein bisschen verstehen, was uns vorgeworfen wird. Wir nehmen diesmal einen der Standardvorwürfe bei Blockaden, nämlich die Nötigung, § 240 im Strafgesetzbuch. Hier haben schon viele Gerichte was zu gesagt, das ist in sich oft nicht besonders logisch und insgesamt wird es dadurch relativ kompliziert. Aber wir bemühen uns mal den aktuellen Stand bei dem Vorwurf grob und verständlich zusammen zu fassen.

Gesetzestext

Im Gesetz steht: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Dann folgt noch, dass die Handlung nur strafbar ist, wenn sie verwerflich ist, dass der Versuch strafbar ist und das es besonders schwere Fälle gibt.
Um so Gesetze zu verstehen, schauen wir uns das der Reihe nach an.

Was hat das mit uns zu tun?

Ganz konkret begegnet uns der Vorwurf, wenn Menschen Ankett-, Ankleb-, Abseil- oder
Sitzblockaden vorgeworfen werden, kurzum eigentlich bei allem was irgendwie blockiert. Da erkennen wir dann einen Teil wieder, nämlich das Menschen nicht unbedingt dahin gelangen können wo sie wollen, sie also gezwungen sind, etwas anders zu machen als sie wollten. Blockaden dienen in der Regel tatsächlich dazu, etwas zu verhindern. Strafbar bei einer Nötigung ist das allerdings nur wenn es konkrete Personen betrifft, also konkrete Autofahrer*innen oder Lokführer*innen. Das allgemein eine Strecke gesperrt ist, reicht eigentlich nicht (also manchen Gerichten schon, aber das ist eben die Willkür der Gerichte).

Gewalt

Und was haben so Blockaden mit Gewalt oder Drohungen zu tun, ist jetzt die nahe liegende nächste Frage. Auf den ersten Blick sind das doch meistens relativ gewaltfreie Aktionen. Aber habt ihr schon mal versucht, zu definieren, was Gewalt ist? Versucht das mal und ihr merkt schnell, wie schwierig das eigentlich ist. Und die Gerichte haben da nochmal ihre ganze eigene Definition von geschaffen, wohl auch getrieben von dem, was sie bestraft sehen wollten. Und nach der aktuellen Rechtsprechung, also dem was obere Gerichte wie das Bundesverfassungsgericht gesagt haben, ist es halt Gewalt im Sinne der Nötigung, wenn physische Hindernisse errichtet werden, die nicht bloß psychisch sind. Sitzblockierende sind für die Gerichte ein psychisches Hindernis, denn Autos und LKW könnten drüber fahren, so theoretisch. Also haben viele Gerichte bisher entschieden, dass reine Sitzblockaden eben keine Nötigung ist. (Fürs Angeben mit Fachwissen: Das steht in der 1. Sitzblockadeentscheidung des Bundesverfassungsgerichts.) Es gibt auch die zweite Sitzblockadentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, da wird dann wieder zurück gerudert:
Wenn durch eine Sitzblockade eine Reihe Autos angehalten wird und dahinter eine zweite Reihe steht, wird durch die erste Reihe, die ein physisches Hindernis ist, dann doch Gewalt auf die dahinter stehenden ausgeübt, so das Gericht.

In Ankett- oder auch Anklebeaktionen sehen die meisten Gerichte durch die Verbindung mit der Schiene oder Straße dann doch ein physisches Hindernis und verurteilen solche Blockaden als strafbare Nötigung. In Formulierungen wie dass durch die Verbindung zur Schiene durch das Hindurchführen eines Rohrs eine Gewaltausübung entsteht, ist auch klar zu merken, dass es hier nicht um Logik geht, sondern darum unpassendes Verhalten zu bestrafen.

Verwerflichkeit

Einer der Ansatzpunkte in Prozessen wegen Nötigung ist die Verwerflichkeit. Nötigung ist nämlich nur rechtswidrig, „wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.“ – so steht es im Gesetzestext. Nun, wir sind natürlich immer der Auffassung, dass Straßen, Kraftwerke oder anderen Scheiß zu blockieren nicht verwerflich ist – schließlich sind unsere Ziele richtig und die Klimakrise muss irgendwie aufgehalten werden. Weil aber der Staat uns lieber doch verfolgen will, sagt die Justiz, dass bei dieser Prüfung sogenannte Fernziele (also alles was auf politische Veränderung in der Zukunft abzielt) nicht zu beachten sind bei der Prüfung ob die Tat verwerflich war. In der Praxis macht das aber auch notwendig, dass immer abgewogen werden muss, zwischen Versammlungsfreiheit und den Einschränkungen beispielsweise durch eine Blockade. Da geht es dann um die Dauer, ob die Personen, die eingeschränkt sind, unbeteiligt sind oder zum kritisierten Gegenstand einer Versammlung gehören, ob es Umleitungen gab usw. Das gibt dann viele Möglichkeiten sich zu verteidigen und auch politische Ziele bei der Prozessführung zu thematisieren, aber auch viel Platz für die Willkür von Richter*innen.

Verschärfungen

Gerade in den letzten Jahren ist zu beobachten, wie der Nötigungs-Paragraf auf immer mehr Sachen angewendet wird und beispielsweise Sitzblockaden oder Blockaden mit geringem Materialeinsatz wie beim Ankleben als Nötigung verfolgt werden und auch immer höhere Strafen verhängt werden (bis hin zu Haftstrafen mit und ohne Bewährung).

Autobahnabseilaktionen

Das lässt sich auch gut anhand einer bestimmten Aktionsform sehen, wie kreativ die Gerichte da werden um zu verurteilen. Es geht um Menschen, die sich mit einem Transparent oberhalb einer Autobahn von (Schilder-)brücken abseilen. Dabei bleiben sie stets außerhalb der Fahrbahnhöhe und hängen also eigentlich gar nicht im Weg. Um das trotzdem zu verurteilen, behaupten Gerichte, die Menschen hätten die Polizei als willenloses Werkzeug (ja wirklich!) benutzt, um die Autobahn zu sperren. Damit hätten sie die Polizei als Nötigungsmittel benutzt und durch die Polizei Gewalt auf die Autofahrer*innen ausgeübt. Das steht so tatsächlich in einigen Urteilen, die Aktivist*innen deshalb zu Geldstrafen oder sogar Haftstrafen auf Bewährung verurteilten. Daneben gab es allerdings auch einige Freisprüche von Richter*innen, die dem dann doch nicht folgen wollten. Obwohl das Thema auch schon in Jura-Klausuren diskutiert wird, gibt es noch wenige Entscheidungen von höheren Gerichten, die Entwicklung da bleibt also spannend – und für die Betroffenen gibt es weiter Ungewissheit.

So lässt sich aber an diesem konkreten Vorwurf auch ablesen, wie willkürlich Rechtsprechung so sein kann und dass es einen großen Einfluss hat, was gesellschaftlich gerade gewollt ist zu bestrafen und was nicht – und dass die Büttel der Justiz dann oft nur die Ausführenden davon sind.

Wer die Praxis des Nötigungs-Vorwurf zur Verfolgung politischer unliebsamer Aktionen nochmal erklärt bekommen will, findet hier auch ein gutes Video zum Thema.

 

Wenn ihr Beiträge für den Newsletter habt, schickt sie uns gerne!
Wenn ihr Wünsche für Schwerpunktthemen habt, meldet euch, dann recherchieren wir vielleicht ein bisschen für euch!

Bis dahin: Passt auf euch auf, lasst euch nicht erwischen und vor allem nicht einschüchtern!

Solidarische Grüße,
AntiRRR


News

NEWSLETTER KLIMA-ANTIREPRESSION # 24 – März 2024

31. März 2024 Hallo, es gibt eine Menge Neuigkeiten: Nach der Lüterzath-Räumung trudeln jetzt die ersten Verhandlungstermine ein, das Hafturteil gegen ein*e BlockNeurath-Aktivist*in wurde aufgehoben, aber auch sonst gibt es jede Menge Prozesse, von denen wir vermutlich nur einen Bruchteil thematisieren können. Für die Weiterbildung haben wir uns diesmal mit dem Vorwurf der Nötigung beschäftigt, der uns vor allem bei der Verfolgung von allen möglichen Blockaden beschäftigt. Und natürlich: AntiRRR gibt es jetzt schon über 10 Jahre. Aber lest selbst. Weiterlesen ...