Verfassungsbeschwerde gegen Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich – Stärkung von Klimaschutz im Verfassungsrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat den Klimawandel als globales Problem anerkannt, das deshalb den Staat zum handeln zwingt – auf internationaler Ebene, aber eben auch auf nationaler Ebene

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung ihr „Klimaschutzgesetz“ um die Ohren gehauen und mit der Entscheidung die Relevanz von Artikel 20a Grundgesetz gestärkt und auch so etwas wie Generationengerechtigkeit bei der Bekämpfung des Klimawandels eingefordert. Zusätzlich hat es den Klimawandel als globales Problem anerkannt, das aber gerade deshalb den Staat zum handeln zwingt – einmal auf internationaler Ebene, aber eben auch auf nationaler Ebene, um nicht Anlass zu bieten, dass andere Staaten auch nichts dagegen tun. Alles in allem eine sehr überraschende Entscheidung, die insbesondere Verfassungrechtler*innen so nicht erwartet haben.

Hier einmal der Link zum vollständigen Entscheidungstext des BVerfG.

Und hier der Link zur Presseerklärung des BVerfG


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