Anreise 2020
Dieses Jahr läuft die Anreise ziemlich anders ab als sonst, um mit der Infektionsgefahr von Corona strukturiert umgehen zu können. Bitte haltet euch unbedingt an die hier definierten Anreisewege. Nur so können wir vermeiden, dass ein großes Chaos entsteht und Menschen sehr viel in der Gegend herumfahren müssten, bevor sie einen Schlafplatz finden.
Weil es in diesem Jahr kein zentrales Camp geben wird sondern ca. 10 verschiedene Anlaufstellen, mussten wir einen Weg finden, wie wir diese Anlaufstellen gleichmäßig gefüllt bekommen und wie wir es schaffen, dass keine Anlaufstelle völlig überlaufen wird. Deshalb werden die Standorte der Anlaufstellen vorab NICHT veröffentlicht.
Hier stellen wir euch vor, was wir ausgetüftelt haben 🙂
In diesem Jahr unterscheiden wir zwischen zwei Arten der Anreise (wobei Variante 1 vorteilhaft für alle ist :)):
1. Organisierte Bus-/ Zuganreise in Gruppen (direkt zur eurer Anlaufstelle; bitte hier weiterlesen)
2. Anreise für kleinste Bezugsgruppen / Einzelpersonen (über eine Verteilerstelle; das erklären wir hier)
Bei beiden Arten der Anreise habt ihr die Möglichkeit zu erfragen, wo ihr z.B. Angebote für BIPoC, FLINTA, barrierearme Zugänge finden könnt. Sowohl die MobiKoo als auch die Verteilerstellen werden diese Auskünfte geben soweit sie vorliegen.
Eure Bezugsgruppe reist verteilt über mehrere Tage an? Das geht so:
Ein Mensch der Bezugsgruppe meldet die GESAMTE Gruppe an und kann dann den Nachreisenden den Standort der euch zugeordneten Anlaufstelle mitteilen – bitte sehr diskret mit dieser Info umgehen!
Und hier findet ihr spezielle Infos zur
- Anreise der Internationals
- Anreise zum Bunten Finger (was ist der Bunte Finger?)
- Anreise Anti Kohle Kidz (wer sind die Anit Kohle Kidz (AKK)?)
PS: Falls ihr euch in den vergangenen 14 Tagen in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten habt, so bleibt bitte zuhause. Bitte seht in die Liste des Robert-Koch-Instituts (23.Sept.2020).
Wir weisen auf das Risiko einer kurzfristigen Absage auf Grund eines sich veränderten Infektionsgeschehens hin (§13 Absatz 2a CoronaSchVo NRW).